Das vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) und dem Hauptausschuss im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) herausgegebene Standardleistungsbuch-Bau (STLB-Bau) umfasst in der aktuellen Version sogar 77 Gewerke. Diese beginnen mit Arbeiten für die Baustelleneinrichtung, führen über Arbeiten des Tiefbaus, des Hochbaus, des nichttechnischen und des technischen Ausbaus bis hin zu Witterungsschutzmaßnahmen.
Die Ausführung von Bauleistungen erfolgt - abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen - nicht durch eine einzelne Person. Um ein Bauwerk bis zur funktionsfähigen Reife fertig zu stellen, ist eine große Zahl an Personen beteiligt. Die vielen Teilaufgaben, die dabei zu erbringen sind, bezeichnet man auch als Gewerke.
Für die Vergabe von Bauleistungen zu einer bestimmten gewerkspezifischen Leistung kann ein Einzelunternehmen beauftragt werden. Auch kann eine Vergabe von Bauleitungen als Paket von mehreren Aufträgen an ein Unternehmen vergeben werden.
Des Weiteren ist es möglich, einen Generalunternehmer hinzuzuziehen. Diesem obliegt dann die Ausführung aller Bauleistungen. Ein Generalunternehmen vereint in der Regel große Bauunternehmen, um Bauleistungen möglichst verschiedener Gewerkgruppen anbieten zu können.
Auch ist es in der Baubranche üblich, dass sich sogenannte Arbeitsgemeinschaften - kurz ARGE - bilden, um für ein bestimmtes Projekt ihr Leistungsangebot zu bündeln und die ausgeschriebenen Leistungen gemeinschaftlich umzusetzen. Bei einem großen Umfang von Leistungen, der durch ein Unternehmen zu erbringen ist, werden oftmals weitere Unternehmen als sogenannte Nachunternehmer gebunden. Insbesondere bei großen Bauvorhaben können Bauunternehmen die erforderlichen Ressourcen nicht allein aufbringen und binden so weitere Bauunternehmen innerhalb ihrer Vertragsleistung.