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FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Effiziente Bauleistung: Qualität und Präzision im Fokus

Facility Management: Baurevision » Revision » Prozess zur Errichtung eines Bauwerks » Bauleistung

Die Bauleistung ist ein entscheidender Teil des Prozesses zur Errichtung eines Bauwerks, der eine hohe Qualität, Sicherheit und Effizienz erfordert.

Die Bauleistung ist ein entscheidender Teil des Prozesses zur Errichtung eines Bauwerks, der eine hohe Qualität, Sicherheit und Effizienz erfordert.

Um eine erfolgreiche Bauleistung zu gewährleisten, müssen alle beteiligten Unternehmen und Fachleute eng zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass das Projekt termingerecht und im Rahmen des Budgets abgeschlossen wird. Die Verwendung hochwertiger Materialien und Ausrüstungen sowie die Einhaltung strenger Sicherheitsstandards sind unerlässlich, um die Langlebigkeit und Nachhaltigkeit des Bauwerks zu gewährleisten.

Prozessoptimierung bei der Erfassung von Bauarbeiten

Hochleistungsbau: Qualität und Innovation vereint

Die Ausschreibung, die Vergabe und die Abrechnung von Bauleistungen ist über die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB geregelt. Die VOB setzt sich zusammen aus:

  • VOB Teil A - Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, dem

  • VOB Teil B - Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

  • VOB Teil C - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen

Ist die VOB Vertragsgegenstand, umfasst dies auch die VOB Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen. Die VOB Teil C besteht u. a. aus aktuell 64 DIN-Normen (ATV DIN 18300 - Erdarbeiten bis DIN 18459 - Abbruch- und Rückbauarbeiten), die gewerkspezifischen Hinweise unter anderem zur Ausführung der Bauleistungen beinhaltet. Verschiedene Leistungsbereiche bzw. Gewerke sind bspw.:

  • Abbruch- und Rückbauarbeiten,

  • Betonarbeiten,

  • Dachdeckungsarbeiten,

  • Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen,

  • Drän- und Versickerungsarbeiten,

  • Elektro-, Sicherheit- und Informationstechnische Anlagen,

  • Erdarbeiten,

  • Estricharbeiten,

  • Fliesen- und Plattenarbeiten,

  • Gleisbauarbeiten,

  • Kampfmittelräumarbeiten,

  • Klempnerarbeiten,

  • Maurerarbeiten,

  • Metallbauarbeiten,

  • Putz- und Stuckarbeiten,

  • Stahlbetonarbeiten,

  • Tischlerarbeiten,

  • Verbauarbeiten,

  • Vorgehängte hinterlüftete Fassaden,

  • Zimmer- und Holzarbeiten.

Effiziente Nutzung von GAEB im Bauwesen

Das vom Gemeinsamen Ausschuss Elektronik im Bauwesen (GAEB) und dem Hauptausschuss im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) herausgegebene Standardleistungsbuch-Bau (STLB-Bau) umfasst in der aktuellen Version sogar 77 Gewerke. Diese beginnen mit Arbeiten für die Baustelleneinrichtung, führen über Arbeiten des Tiefbaus, des Hochbaus, des nichttechnischen und des technischen Ausbaus bis hin zu Witterungsschutzmaßnahmen.

Die Ausführung von Bauleistungen erfolgt - abgesehen von sehr wenigen Ausnahmen - nicht durch eine einzelne Person. Um ein Bauwerk bis zur funktionsfähigen Reife fertig zu stellen, ist eine große Zahl an Personen beteiligt. Die vielen Teilaufgaben, die dabei zu erbringen sind, bezeichnet man auch als Gewerke.

Für die Vergabe von Bauleistungen zu einer bestimmten gewerkspezifischen Leistung kann ein Einzelunternehmen beauftragt werden. Auch kann eine Vergabe von Bauleitungen als Paket von mehreren Aufträgen an ein Unternehmen vergeben werden.

Des Weiteren ist es möglich, einen Generalunternehmer hinzuzuziehen. Diesem obliegt dann die Ausführung aller Bauleistungen. Ein Generalunternehmen vereint in der Regel große Bauunternehmen, um Bauleistungen möglichst verschiedener Gewerkgruppen anbieten zu können.

Auch ist es in der Baubranche üblich, dass sich sogenannte Arbeitsgemeinschaften - kurz ARGE - bilden, um für ein bestimmtes Projekt ihr Leistungsangebot zu bündeln und die ausgeschriebenen Leistungen gemeinschaftlich umzusetzen. Bei einem großen Umfang von Leistungen, der durch ein Unternehmen zu erbringen ist, werden oftmals weitere Unternehmen als sogenannte Nachunternehmer gebunden. Insbesondere bei großen Bauvorhaben können Bauunternehmen die erforderlichen Ressourcen nicht allein aufbringen und binden so weitere Bauunternehmen innerhalb ihrer Vertragsleistung.