Effiziente Planungsleistungen im Bauwesen
Facility Management: Baurevision » Revision » Prozess zur Errichtung eines Bauwerks » Planungsleistungen

Der Prozess zur Errichtung eines Bauwerks erfordert umfassende Planungsleistungen, die von erfahrenen Experten durchgeführt werden müssen, um ein erfolgreiches Projekt abzuschließen
Die sorgfältige Planung von Bauwerken ist von entscheidender Bedeutung für die Einhaltung von Kosten, Terminen und Qualität, und kann dazu beitragen, Risiken und potenzielle Probleme im Voraus zu erkennen und zu vermeiden. Eine effektive Planung erfordert eine umfassende Analyse der technischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Anforderungen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Stakeholdern, einschließlich der Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer.
Planungsleistungen für einen erfolgreichen Bauprozess
Ganzheitliche Planungsleistungen im Bauprozess

Teamarbeit am Bauplan
In der Bauplanung sind professionelle Planungsleistungen essenziell für einen erfolgreichen Bauprozess.
Vor der Tat steht die Idee. Diese generelle Überlegung gilt in besonderem Maße auch für Bauvorhaben. Die Vorstellung von dem zu errichtenden Bauwerk ist so weit voranzubringen und niederzuschreiben, dass ein Dritter sie in gleicher Weise verstehen kann. Die Planung gilt als ureigene Aufgabe des Architekten.
Durch den Architekten sind in der Planung die funktionalen Bereiche geschickt anzuordnen, um den größtmöglichen Nutzen eines Gebäudes zu gewähren. Ist das Raumprogramm mit den weiteren funktionalen Zusammenhängen in Einklang gebracht worden, so ist auf Grundlage dieser Parameter das Erscheinungsbild des Bauwerks zu planen. In der konventionellen Planung erstellt der Architekt eine Entwurfsplanung auf Basis der im Vorfeld erstellten Bedarfsanalysen und weiteren Bedingungen an das Bauwerk.
Für den einzureichenden Bauantrag wird die abgestimmte Entwurfsplanung bis zur Planungsreife einer Genehmigungsplanung detailliert. Die Genehmigungsplanung, welche vor allem formalen Anforderungen gerecht werden muss, wird dann
In einem nächsten Entwicklungsschritt innerhalb der Baubranche wurde die Methode des Building Information Modelings (kurz BIM) eingeführt. Als Basis für diese Methodik dient die dreidimensionale Darstellung des Gebäudeentwurfes. Mithilfe der BIM-Methodik werden dem 3-D Modell des Gebäudes Informationen auf verschiedenen Ebenen zugewiesen. Ein Fenster wird beispielsweise nicht nur im 3-D Modell in seiner Erscheinungsform dargestellt, es werden auch alle weiteren Informationen zu diesem Fenster hinterlegt.
So lassen sich die erforderliche Anzahl des speziellen Fenstertyps ermitteln, die Preise hinterlegt und die energetischen Eigenschaften des Fensters selbst zugeordnet werden. Im Rahmen der verschiedenen Leistungsphasen des Architekten bzw. der Projektstufen des Projektmanagers können konkrete Informationen beispielsweise für die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses im Rahmen des Vergabeprozesses zusammengetragen werden.
Auch können während des Bauprozesses Änderungen in das 3-D Modell implementiert, fortlaufend auf mögliche Kollisionen geprüft und mit ihren jeweiligen Informationen ergänzt werden. Dies ist insbesondere bei parallellaufenden Leistungsphasen bereichernd. Wird diese Methodik umgesetzt, so erfolgt automatisch die Dokumentation jeder Änderung sowie die digitale Darstellung des abschließend aus geführten
Gebäudes. Es wird folglich auch verhindert, dass Informationen im Planungsund Ausführungsprozess verloren gehen. Dieses 3-D Modell kann dann innerhalb des gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes fortgeschrieben werden.
Die Vergütung und die Leistungsbilder der Planung sind über die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI gesetzlich geregelt. Die HOAI berücksichtigt in der Ausgestaltung der Honorierung solcher Leistungen mit ihrer aktuell gültigen 7. Novelle aus dem Jahr 2013 insgesamt 14 verschiedene Leistungsbilder.
für den Bauantrag erstellt. Ist der Bauantrag durch die zuständige Gemeinde oder dem Land bewilligt worden, erfolgt im nächsten Schritt die Ausarbeitung der deutlich detaillierteren Ausführungsplanung.
Im Rahmen der Ausarbeitung der Ausführungsplanung werden die weiteren fachlich Beteiligten einbezogen. So unterliegen moderne Gebäude diversen Anforderungen in Hinblick auf ihre Energiebilanz und den Stoffkreislauf der verwendeten Baustoffe. Darüber hinaus sind Anforderungen an den Betrieb eines Gebäudes sowie die Sicherheitsanforderungen in der Entwicklung der letzten Jahre deutlich gestiegen.
Da moderne Gebäude nunmehr viele automatisierte Prozesse im Betrieb beherbergen, kann die Entwicklung moderner Bauwerke als eine Entwicklung in Richtung einer Maschine interpretiert werden. Aufgrund dieser Vielzahl von Einflüssen sind dem Architekten Fachplaner zur Seite zu stellen.
Die wesentlichsten Fachplanungsleistungen umfassen die Planung der Zusammenhänge der Gebäudetechnik und Gebäudeklimatisierung, der elektronischen Ausstattung und Komponenten sowie Fachleistungen, die sich auf die Besonderheiten des zu errichtenden Bauwerks beziehen. Unter der Führung des koordinierenden Architekten werden somit in den Planungsphasen alle für das Gebäude relevanten Informationen in der Ausführungsplanung abgestimmt und zusammengetragen. Eine wesentliche Aufgabe beim Zusammentragen der einzelnen Planungen ist die sogenannte Kollisionsplanung.
Im Rahmen der Kollisionsplanung wurden ursprünglich die verschiedenen handgezeichneten Planungen als transparente übereinandergelegt, um mögliche Überschneidungen von Bauteilen und Kollisionen in der Gestaltung der Bauelemente zu erkennen und diese zu revidieren.
Mit der Einführung von CAD-Programmen (Computer Aided Design) konnten die verschiedenen Fachplanungen mit Unterstützung von Computern erstellt werden. Im Ergebnis konnten die Planungen digital übereinandergelegt werden und in einem weiteren Schritt über die Ausarbeitung von 3-D Modellen aus verschiedenen Betrachtungsebenen auf Kollisionen untersucht werden. Neben dem Abgleich der Planungen wurde in der Darstellung von dreidimensionalen Gebäuden insbesondere der Architekturwettbewerb stark beeinflusst, da durch die Dimensionierung eines Entwurfes ein neues Medium für die Darstellung der Gebäudeerscheinung geschaffen wurde.
Eine solche Planungsreife ist nicht nur dadurch geprägt, dass mit hohem Detaillierungsgrad das Bauwerk gezeichnet wird, welches zur Ausführung kommen soll, vielmehr soll das, was dargestellt oder beschrieben wird, am Ende als fertiges Werk funktionieren. Dazu ist es erforderlich, dass die zahlreichen Funktionalitäten eines Bauwerks richtig geplant und berechnet werden.
Das beginnt mit grundlegenden Anforderungen an die Stabilität und Gebrauchstauglichkeit des Bauwerks, über weitergehende Anforderungen an einen wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Betrieb, bis hin zu ästhetischen Anforderungen an die Gestaltung. Es ist es üblich, dass die Planung parallel zur Ausführung erfolgt.
Diese Leistungsbilder sind:
Beratungsleistung,
Flächennutzungsplanung,
Bebauungsplan,
Landschaftsplanung,
Grünordnungsplanung,
Landschaftsrahmenplanung,
landschaftspflegerische Begleitplanung,
Pflege und Entwicklungsplanung,
Planung von Gebäuden und in Räumen,
Planung von Freianlagen,
Planung von Ingenieurbauwerken,
Planung von Verkehrsanlagen,
Tragwerksplanung,
Planung von technischen Ausrüstungen.
Innerhalb des jeweiligen Leistungsbildes erfolgt die Unterscheidung von Grundleistungen und besonderen Leistungen. Zu den Grundlagen des Honorars gehört somit das Leistungsbild, die Honorarzone, die anrechenbaren Kosten, die von der HOAI fortgeschriebene Honorartafel sowie weitere mögliche Zuschläge und besondere Leistungen.
Ist das Leistungsbild bestimmt, so wird in einem zweiten Schritt die Honorarzone bestimmt. Die Honorarzone dient zur Einordnung des zu erwartenden Schwierigkeitsgrades, welcher mit der Bauaufgabe einhergeht. So umfasst die Honorarzone I die Bewertung der Leistungen als sehr geringe Planungsanforderungen. Die höchste Honorarzone V ist bei sehr hohen Planungsanforderungen anzusetzen. Die Honorarzonen wurden Leistungsbild bezogen erstellt.
Als anrechenbare Kosten versteht man konkrete Kostenkennwerte aus der Kostenstruktur, welche das umzusetzende Bauvolumen kostenbezogen widerspiegeln. So sind die anrechenbaren Kosten für die Errichtung eines Einfamilienhauses geringer als die Kosten zur Errichtung eines Flughafens. Dennoch können die Honorarzonen, welche den Schwierigkeitsgrad widerspiegeln gleichhoch sein.
Bei der Realisierung eines Flughafens bestehen erfahrungsgemäß hohe Planungsanforderungen, da diese Bauaufgabe unterschiedlichsten Aspekten unterliegt. Ein Einfamilienhaus hingegen beherbergt zwar lediglich eine Familie, dennoch können die Anforderungen an das zu errichtende Einfamilienhaus sehr hoch sein. So wäre beispielsweise möglich, dass dieses Einfamilienhaus sehr hohe energetische Erfordernisse erfüllen muss. Des Weiteren wäre es möglich, dass die Familie eine besondere Raumaufteilung und funktionelle Abläufe innerhalb des Einfamilienhauses wünscht. Eine weitere Möglichkeit ein hohes Anforderungsprofil zu belegen, wäre eine umfassende Gebäudeautomatisierung.
Nach erfolgter Festlegung der Honorarzone und der anrechenbaren Kosten sind die entsprechenden Honorartafel aus der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure zugrunde zu legen. Über diese Honorartafel soll gewährleistet werden, dass die Vergütung der Planungsleistungen einem einheitlichen und gesetzlich geregelten Rahmen unterliegen.
Des Weiteren werden bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen entsprechende Honorarzuschläge berücksichtigt, um den erhöhten Aufwand eines bestehenden Bauwerks und den damit zu erwartenden Risiken honorartechnisch abzudecken.
Wesentlich für die Vergütung der mit HOAI beschriebenen Leistungen ist der Werkerfolg. Der Architekt schuldet, wie auch alle Fachplaner, eine Werkleistung, welche die mangelfreie Errichtung des Bauwerks beinhaltet.
Doch nicht nur Architekten und Fachplaner erstellen Planungen. So obliegt es den Fachfirmen also den ausführenden Bauunternehmen ebenso eine noch detailliertere sogenannte Werk- und Montageplanung zu erstellen. Die Werk- und Montageplanung stellt dabei keine Änderung der Ausführungsplanung dar, sondern eine Konkretisierung.
Die verschiedenen Planungen bilden also den Grundstein für die vor Ort auszuführende Bauleistung. Auf Basis der Planunterlagen erfolgen alle Abstimmungen von gestalterischer technischer und funktionaler Bedeutung