Zum Inhalt springen

FM-Solutionmaker: Gemeinsam Facility Management neu denken

Optimierung durch Auswertung der Baurevision

Facility Management: Baurevision » Auswertung

Unternehmen verbessern durch den Einsatz von Baurevisionsdiensten ihre Bauprojekte, indem sie potenzielle Probleme und Risiken erkennen und frühzeitig angehen.

Unternehmen verbessern durch den Einsatz von Baurevisionsdiensten ihre Bauprojekte, indem sie potenzielle Probleme und Risiken erkennen und frühzeitig angehen.

Eine sorgfältige Planung und Überwachung sowie die Implementierung von Qualitätskontrollen und Compliance-Verfahren helfen, Risiken und Fehler in Bauprojekten zu minimieren. Um die Qualität und Nachhaltigkeit von Bauprojekten zu steigern, orientieren sich Unternehmen an den relevanten gesetzlichen Vorschriften und berücksichtigen Best Practices für Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit.

Der Baurevisionsanalyse durch präzise Datenerfassung

Einführung in das Bauprojektmanagement

Stadtentwicklung mit digitalen Technologien

Team arbeitet an digitaler Stadtplanung, kombiniert klassische Entwürfe mit modernen Visualisierungstechniken

Ergebnisse der Prüfung führen zu einer Ergebnisdarstellung, deren Form von den Umständen des Einzelfalls bestimmt wird. Sie kann beispielsweise als Prüfbericht, als Gutachten zum Prüfgegenstand oder als Workshop gestaltet sein.

Form, Inhalt und Umfang der Ergebnisdarstellung hängen vom Prüfungsgegenstand und der Zielstellung ab, die der Auftraggeber einer Baurevision hat. Wenn der Auftraggeber dies nicht bereits in der Ausschreibung der Baurevisionsleistung festgelegt hat, ist es ratsam, diese vor Beginn der Prüfung abzusprechen.

Effektive Prüfungsberichte für Bauprojekte

Der Standard rät dazu, zufriedenstellende Leistungen in der Berichterstattung anzuerkennen.

Die Ergebnisse werden in Form von Schlussfolgerungen, Empfehlungen und Aktionsplänen dargestellt.

Dazu können sie, wie nachfolgend exemplarisch dargestellt, als Kausalkette aufgebaut werden:

  • Ist- und Soll-Situation werden gegenübergestellt. Durch sachdienliche Tatsachenbeschreibungen werden die Abweichungen zwischen Ist und Soll zunächst wertfrei festgestellt. Ursachen für die Abweichung und dadurch drohende Risiken bzw. Auswirkungen werden erläutert, sofern diese bekannt sind und objektiv dargestellt werden können.

  • Aus den Feststellungen (Pkt. 1) werden Beurteilungen über deren Auswirkungen und Schlussfolgerungen abgeleitet. Schlussfolgerungen können sowohl Teilbereiche als auch den gesamten Prüfungsauftrag berücksichtigen und müssen deutlich erkennbar als solche deklariert sein. Diese stellen nämlich die (subjektive) Einschätzung des Revisors dar.

  • In Form von Empfehlungen können allgemein oder spezifisch ausgestaltete Handlungsoptionen aufgezeigt werden, die geeignet sein können, die Beurteilung bzw. die Schlussfolgerungen (Pkt. 2) zu verbessern. In vielen Fällen werden konkrete Maßnahmen zur Korrektur empfohlen.

  • Für die Umsetzung von Empfehlungen (Pkt. 3) werden Maßnahmenpläne erstellt, welche Festlegungen zur zeitlichen und inhaltlichen Ausgestaltung beinhalten, sowie Beteiligte und Verantwortlichkeiten benennen. Die inhaltliche Ausgestaltung kann sowohl allgemeine Maßnahmen als auch konkrete Verbesserungsvorschläge enthalten.

Der ILA-Standard "2420 - Qualität der Berichterstattung" definiert die Qualität der Berichterstattung und verlangt von Revisionsberichten, dass diese zeitnah erstellt werden und folgende Eigenschaften aufweisen:

Qualitätsorientierte Prüfungsberichterstattung im Bauwesen

Verbindliche Regelungen für die Erstellung eines Prüfungsberichts, der die Ergebnisse der Baurevision darstellt, gibt es derzeit in Deutschland nicht. Die IIA-Standards der 2400er Gruppe bieten jedoch eine hilfreiche Orientierung, da sie die Berichterstattung thematisieren.

Anforderungen an die Berichterstattung der Revision formulieren vor allem die IIA-Standards 2410 und 2420. Diese Standards werden durch Umsetzungsstandards und Implementierungsleitlinien ergänzt, die in Form von praktischen Ratschlägen formuliert sind.

Der IIA-Standard „2410 - Berichterstattungskriterien“ fordert, dass die Berichterstattung Ziele, Umfang und Ergebnisse des Auftrags enthalten soll.

IIA-Standard

Implementierungsleitlinie

Umsetzungsstandard

2400 Berichterstattung

2400-1: Rechtliche Erwägungen bei der Verbreitung von Ergebnissen

 

2410 Berichterstattungskriterien

2410-1: Berichterstattungskriterien

2410.A1 Finale Kommunikation der Prüfungsergebnisse

2410.A2 Anerkennen zufriedenstellender Leistungen

2410.A3 Veröffentlichung von Ergebnissen an Organisationsfremde

2410.C1 Kommunikation von Ergebnissen bei Beratungsaufträge

2420 Qualität der Berichterstattung

2420-1: Qualität der Berichterstattung

 

2421 Fehler und Auslassungen

   

2430 Gebrauch der Formulierung in Übereinstimmung mit den internationalen Standards für die berufliche Praxis der Revision durchgeführt

   

2431 Offenlegung der Nichteinhaltung der Standards im Rahmen des Auftrags

   

2440 Verbreitung der Ergebnisse

2440-1: Verbreitung der Ergebnisse
2440-2: Verbreiten von vertraulichen Informationen in- und außerhalb des Berichtswegs

2440.A1 Verantwortung des Leiters der Revision für die Kommunikation von Ergebnissen

2440.A2 Einschätzung der Bedingungen für die Veröffentlichung von Ergebnissen außerhalb der Organisation

   

2440.C1 Verantwortung des Leiters der Revision für die Kommunikation von Ergebnissen bei Beratungsaufträgen

2440.C2 Kommunikation von wesentlichen Feststellungen, die während Beratungsaufträgen identifiziert werden

Expertise und Analyse im Bauwesen: Gutachten zum Prüfgegenstand

Das schriftliche Gutachten sollte in Anlehnung an technische Gutachten von Bausachverständigen mit folgendem Aufbau gegliedert sein.

  • Inhaltsverzeichnis

  • Veranlassung

  • Wiedergabe der Aufgabenstellung

  • Vorgehensweise

  • Ortstermine/ Interviews

  • Verwendete Unterlagen

  • Tatsachenbeschreibung

  • Beurteilung und Schlussfolgerungen

  • Zusammenfassung

  • Anlagen

Gutachten zum Prüfgegenstand

In den Fällen, in denen eine Baurevision anlassbezogen durchgeführt wird, reicht ein kurzer Prüfungsbericht zur Darstellung und Begründung der Ergebnisse oft nicht aus. Wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, müssen diese gründlich hinterfragt und erläutert werden. Dies ist besonders wichtig, wenn straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen drohen.

Es ist daher wichtig, dass die Aussagen zum Sachverhalt genau formuliert werden. Bewertungen und Schlussfolgerungen, die aus Sachverhalten abgeleitet werden, müssen als solche gekennzeichnet und ebenso genau sein. Aussagen Dritter müssen mit einer Quellenangabe versehen werden, und Schlussfolgerungen aus Aussagen Dritter sollten nach Möglichkeit überprüft werden. Wenn eine Überprüfung nicht möglich ist, muss dies deutlich gemacht werden. Wenn Widersprüche bei Feststellungen oder Schlussfolgerungen auftreten, müssen diese genannt und diskutiert werden.

Workshops als Instrument zur Projektverbesserung

Die Ergebnisse von Revisionsprozessen bilden in der Mehrheit der Fälle nicht die Grundlage für ein Strafverfahren. Es entspricht auch nicht dem Selbstverständnis der Revision, als Instrument der Strafverfolgungsbehörden wahrgenommen zu werden. Vielmehr soll das regelkonforme Verhalten unterstützt und unsicheres oder unerfahrenes Verhalten verbessert werden, um Fehltritte zu verhindern.

Daher konzentriert sich die Kommunikation der Ergebnisse nicht nur auf negative Aspekte, sondern hebt auch positive Punkte hervor, die bei der Überprüfung festgestellt wurden.

In problematischen Situationen, bei Regelungslücken und bei Konflikten sammeln Bauprojekte sowohl positive als auch negative Feststellungen. Wenn man dieses Wissen, ähnlich einem „Lessons Learned“, für andere Fälle nutzt, erhöht das die Wahrscheinlichkeit von zukünftigen Projekterfolgen.

„Lessons Learned“ ist eine Methode, um im Projekt gemachte Erfahrungen (sowohl positive als auch negative) systematisch zu sammeln und daraus Erkenntnisse zu gewinnen, um die Abwicklung zukünftiger Vorhaben und Projekte zu verbessern. Die Methode ist mittlerweile ein fester Bestandteil im Projektmanagement-Methoden-Werkzeugkoffer.

Die Erkenntnisse, die Lessons Learned, teilt man häufig, wie bei der Baurevision, in Workshops mit. Dabei ist eine gemeinsame Erarbeitung mit den relevanten Projektbeteiligten wichtig. Dies kann entweder in Workshops oder Einzel-Interviews geschehen. Es ist vorteilhaft, dies mit einem zeitlichen Abstand von einigen Wochen zu tun, da die Beteiligten Sachverhalte mit Abstand und weniger emotional betrachten.

Im Workshop kommuniziert man sowohl die Erkenntnisse, die ohne Beanstandungen sind, als auch jene, die Kritik hervorrufen.

Nachdem man diese zwei Fallgruppen behandelt hat, erarbeitet man für die Punkte, die nicht optimal waren, konkrete Hinweise, Verbesserungsvorschläge oder Empfehlungen. Da man diese oft nicht sofort umsetzen kann, ist es ratsam, einen Maßnahmenplan zu entwickeln. Dabei kann man die Beteiligten einbinden, was zu einer besseren Akzeptanz der Maßnahmen führt und möglicherweise auch zu Ideen, die aus der Gruppe heraus entstehen. Das Gruppenarbeiten ist oft ein kreativer und gemeinsamer Prozess, der zu hoher Ergebnisqualität führt.

Ein erfolgreiches Ergebnis hängt auch stark von einer guten Vorbereitung des Workshops ab. Je besser der Revisor das Vorgehen mit dem Auftraggeber bespricht und den Workshop plant, desto erfolgreicher wird er sein.

Es ist wichtig zu klären, welche Themen man konkret behandelt und welche Ziele man erreichen will. Es hat sich auch bewährt, einen Workshop nicht nur von einer Person durchführen zu lassen. Eine Aufgabenverteilung entlastet und ermöglicht eine Arbeit mit verschiedenen Rollen. Hier können externe Revisoren wertvoll sein, da sie als Außenstehende Feststellungen treffen, die von internen Mitarbeitern vielleicht nicht akzeptiert würden.

Die Durchführung des Workshops kann dabei folgender Struktur folgen:

Um den Workshop für die Teilnehmerschaft präsent zu halten und eine nachhaltige Wirkung zu erzielen, ist eine Nachbereitung des Workshops notwendig. Dazu zählt eine Fotodokumentation der Workshopergebnisse, die an die Teilnehmerschaft gesendet wird. Die Ergebnisse werden zudem an den Auftraggeber oder die zuständigen Funktionsträger im Unternehmen weitergeleitet.

TOP

Titel

Beschreibung

1

Eröffnung

Begrüßung, Vorstellung, Agenda

2

Zielstellung

Konkrete Ziele der Baurevision, Methoden und Vorgehensweisen erläutern

3

Spielregeln

Dokumentation der Ergebnisse, Kommunikationsregeln

4

Tatsachen

Positive und negative Feststellungen

5

Schlussfolgerungen

Bewertung der Feststellungen

6

Empfehlungen

Herausarbeiten von Ansätzen für Verbesserung

7

Maßnahmen

Möglichkeiten für die Umsetzung der Empfehlungen

8

Feedback

Teilnehmerschaft integrieren, Bestätigung des Konsenses

9

Weiteres Vorgehen

Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Terminen