Erfolgreiche Projektumsetzung im Bauwesen
Facility Management: Baurevision » Durchführung

Eine gründliche Planung und Vorbereitung sind entscheidend, um Bauprojekte reibungslos und effizient durchzuführen.
Während Bauprojekte laufen, spielt die Kommunikation zwischen den verschiedenen Beteiligten, einschließlich Auftragnehmer, Subunternehmer und Kunden, eine zentrale Rolle. Um die Qualität in Bauprojekten zu gewährleisten, sind regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen des Fortschritts sowie die Einhaltung von Spezifikationen und Vorschriften notwendig.
Fortschrittliche Methoden zur Durchführung von Baurevisionen
Prozessoptimierung in der Projektdurchführung

Digitale Stadtplanung und Architektur
Architektin entwirft Stadtmodell mit digitalen Werkzeugen, visualisiert moderne urbanistische Konzepte.
Um den vorhandenen und bisher gelebten Prüfprozess für Nachträge zu identifizieren, analysiert man zuerst die bestehende Verfahrensanweisung und geprüfte Nachträge samt aller zugehörigen Unterlagen. Diverse Fragestellungen unterstützen zudem die Arbeit des Revisors. Dabei handelt es sich um Fragen, die der Baurevisor während der Literaturrecherche selbst formuliert oder die er in den Experteninterviews an die Beteiligten richtet.
Prüfergebnis
Die Zusammenfassung in einem Maßnahmenkatalog ist eine gängige Methode. Das Prüfergebnis für das Beispielprojekt wird in dieser Form dargestellt. Bei Prüfgegenständen und Fragestellungen, bei denen festgestellt wurde, dass keine Maßnahmen erforderlich sind (Stufe 1 - kein nennenswertes Risiko - keine Maßnahmen erforderlich), sollte man diese in der Zusammenfassung nicht aufnehmen, um den Maßnahmenkatalog übersichtlich zu gestalten. Es ist ratsam, die Prüfergebnisse in tabellarischer Form darzustellen und dabei die Zuständigkeit und einen Zieltermin anzugeben.
Neben der tabellarischen Zusammenfassung der Maßnahmen bietet sich bei einer Prozessprüfung durch den Revisor die Möglichkeit, eine Empfehlung in Form eines Musters zu übergeben, um die Umsetzung der Maßnahmen zu erleichtern. Im Beispielprojekt hat der Revisor ein Muster für die Gestaltung einer Struktur der Nachtragsangebote bereitgestellt, das künftig bereits mit dem Bauvertrag abgestimmt und vereinbart werden sollte.
Maßnahmenkatalog - Empfehlungen aufgrund geringen Risikos
Nr. | Beschreibung | zuständig | Termin |
---|---|---|---|
1 | Die Baurevision empfiehlt, eigene Formulare zu verwenden und nicht die des Auftragnehmers. Das beschleunigt den Prüfprozess. Bestenfalls werden die Auftragnehmer zur Verwendung dieses Formblattes verpflichtet | ||
2 | Die Baurevision empfiehlt, ein Management Summary einzuführen, sodass durch Dritte schnell erkennbar wird, welche Abweichungen es gibt und worin die Ursachen liegen | ||
3 | Die Baurevision empfiehlt, eine Plausibilitätsprüfung vorzunehmen, um ein unabhängiges Prüfergebnis zu erhalten und Arbeit des Planers zu prüfen | ||
4 | Die Baurevision empfiehlt, ein Formblatt zu entwickeln als formale Vorlage, damit die Auftragnehmer einen Nachtrag nach dem gleichen Muster bedienen. Dies sichert vollständiger Nachträge, schafft Effizienz und sichert gleiche Qualität bei der Nachtragsprüfung | ||
5 | Die Baurevision empfiehlt, eine Regelung zur Gültigkeit von Kalkulation/Gültigkeit von Preisen vorzunehmen |
Maßnahmenkatalog - Empfehlungen aufgrund hohen Risikos
Nr. | Beschreibung | zuständig | Termin |
---|---|---|---|
1 | Die Baurevision empfiehlt dringend, ein Änderungsmanagement einzuführen. Dabei sollte v. a. als Prozess definiert werden, ob / wie / wann eine Ausführungsänderung zu dokumentieren ist und was aus der Änderung folgt | ||
2 | Die Baurevision empfiehlt dringend, einen Nachtragsprozess zu definieren, der vom Änderungswunsch, über die Prüfung der Anspruchsgrundlage und -höhe bis zur Abrechnung reicht. Zumindest ist hier ein Formular zur Vereinheitlichung der Dokumentation der Nachtragsprüfung mit standardisierten Formularen erforderlich | ||
3 | Die Baurevision empfiehlt dringend, vor Nachtragsverhandlungen die Verhandlungsstrategie festzulegen und den Verhandlungsspielraum zu definieren und ggf. Zielvereinbarungen mit Planem zu treffen | ||
4 | Die Baurevision empfiehlt dringend, die Verwendung des Verhandlungsprotokolls festzulegen und zum Gegenstand des Auftrages zu machen. Dies könnte bspw. ein Ergebnisblatt sein, aus dem hervorgehet, dass das Ergebnis zwischen AN und AG abgestimmt ist. Dieses Ergebnisblatt könnte als Anlage zum Nachtrag als notwendiges Dokument zur Einreichung und Prüfung des Nachtrages vereinbart werden |
Anlage 1: Anspruchsursache
Schreiben des Totalunternehmers mit Anordnung der Leistung
Nachweis der Notwendigkeit der Leistung, falls kein Anordnen vorh.
Anlage 2: Anspruchsgrund
Benennung der Anspruchsgrundlage (Bezug VOB/B bzw. Vertrag)
Darstellung der Hauptvertragsleistung (Bau-Soll)
Darstellung der Nachtragsleistung (Abweichung vom Bau-Sol)))
Anlage 4: Termine
Terminierung der angebotenen Leistung
Maßnahmen zur Verhinderung einer Bauzeitverlängerung
Anlage 5: Kosten
Nachtragskalkulation
Nachtragskalkulation der Nachunternehmerleistungen
Entfallene oder verminderte Leistungen
Solche oder ähnliche Vorgaben existieren in vielen Projekt- und Organisationshandbüchern für Bauvorhaben. Derartige Regelungen beziehen sich meist auf Sachnachträge. Nachträge aus gestörtem Bauablauf passen regelmäßig nicht in ein solches Schema. Sogenannte „Bauzeitnachträge“ müssen daher gesondert behandelt werden und eigenen Anforderungen an Darlegung und Beweisführung unterliegen.
Es bleibt offen, ob tatsächlich eine Prüfung eines Nachtrags mit Hinweis auf die oben genannte Regelung verweigert werden kann. Allerdings dürfte klar sein, dass alle Beteiligten von der Transparenz eines gut strukturierten Prozesses und von klaren Vorgaben zur Prüfbarkeit eines Nachtrags profitieren.