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Baurevision: Auftraggeber- und Betreiberpflichten im Fokus

Facility Management: Baurevision » Strategie » Betreiberpflichten

Auftraggeber- und Betreiberpflichten im Fokus

Auftraggeber- und Betreiberpflichten im Fokus

Die Baurevision ist ein essenzielles Instrument, um die Einhaltung rechtlicher, finanzieller und technischer Anforderungen bei Bauprojekten sicherzustellen. Insbesondere die Pflichten des Auftraggebers und des späteren Betreibers stehen im Mittelpunkt, da diese maßgeblich für die ordnungsgemäße Planung, Ausführung und den späteren Betrieb eines Bauwerks verantwortlich sind. Die Einhaltung der Auftraggeber- und Betreiberpflichten im Rahmen der Baurevision ist essenziell für den langfristigen Erfolg eines Bauprojekts. Der Auftraggeber legt mit präzisen Vorgaben und einer konsequenten Kontrolle die Basis für ein hochwertiges Bauwerk, während der Betreiber durch nachhaltigen Betrieb und rechtssichere Dokumentation die Wirtschaftlichkeit und Sicherheit gewährleistet.

Die SWOT-Analyse zeigt, dass die Baurevision ein wirksames Mittel zur Qualitätssicherung ist, jedoch sorgfältige Planung und Zusammenarbeit aller Beteiligten erfordert. Moderne Technologien und klare Prozesse können dabei helfen, die Effizienz und Akzeptanz der Baurevision zu steigern.

Auftraggeberpflichten im Kontext der Baurevision

Verantwortung für klare Vertragsgrundlagen

  • Definition: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die vertraglichen Grundlagen eindeutig formuliert und vollständig sind.

  • Pflichten: Erstellung detaillierter Leistungsverzeichnisse gemäß der VOB/A.

  • Einbindung von spezifischen Baurevisionsklauseln in Bau- und Werkverträge, einschließlich Kontroll- und Berichtspflichten.

  • Klare Definition von Qualitätsstandards, Prüfkriterien und Abnahmevorgaben.

Rechtliche Grundlage:

  • BGB § 631 ff.: Werkvertragsrecht mit Fokus auf die Vertragsordnung für die Bauausführung.

  • VOB/B: Vorgaben zur Vertragsgestaltung, Leistungsbeschreibung und Mängelbeseitigung.

Sicherstellung der Planungsqualität

  • Definition: Die vom Auftraggeber beauftragten Planungen müssen die gesetzlichen und technischen Anforderungen vollständig erfüllen.

Pflichten:

  • Beauftragung qualifizierter und zertifizierter Planer, Architekten und Ingenieure.

  • Durchführung einer Planungsrevision zur Überprüfung auf Vollständigkeit, Plausibilität und technische Realisierbarkeit.

  • DIN 276: Kostenplanung für Bau- und Betriebskosten.

  • DIN 4102: Anforderungen an den Brandschutz.

  • DIN EN 1991: Lastannahmen für die Bemessung von Bauwerken.

  • Integration von Nachhaltigkeitskriterien, wie sie durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschrieben sind.

Rechtliche Grundlage:

  • HOAI: Regelung der Leistungsphasen 1-4 zur Sicherstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung.

  • Bauordnungen der Länder: Einhaltung baurechtlicher Vorschriften.

Überwachung der Bauausführung

  • Definition: Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen während der Bauphase zu überwachen.

Pflichten:

  • Bestellung eines Bauüberwachers oder unabhängigen Prüfers zur regelmäßigen Kontrolle der Baufortschritte.

  • Sicherstellung der Einhaltung von Baustandards und Sicherheitsvorgaben, einschließlich der Arbeitsschutzvorgaben gemäß ArbSchG.

  • Dokumentation und regelmäßige Berichterstattung über den Fortschritt sowie die Einleitung von Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen.

  • Durchführung regelmäßiger Baurevisionskontrollen in kritischen Phasen des Projekts (z. B. Rohbau, Innenausbau, technische Ausstattung).

Rechtliche Grundlage:

  • VOB/B § 4: Überwachungspflichten des Auftraggebers zur Sicherstellung der Qualität der Bauausführung.

Mängelmanagement und Abnahme

  • Definition: Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Prüfung und Abnahme der Bauleistungen.

Pflichten:

  • Organisation und Durchführung einer umfassenden Mängelprüfung vor der Abnahme.

  • Dokumentation der festgestellten Mängel und verbindliche Fristsetzung zur Mängelbeseitigung.

  • Erstellung eines detaillierten Abnahmeprotokolls mit Angaben zu allen festgestellten und behobenen Mängeln.

  • Sicherstellung, dass keine Abnahme erfolgt, bevor wesentliche Sicherheits- und Funktionsprüfungen abgeschlossen sind.

Rechtliche Grundlage:

  • BGB § 640: Regelungen zur Abnahme und den Folgen von Mängeln.

  • VOB/B § 13: Ansprüche und Verpflichtungen bei Mängeln und Nachbesserungen.

Übernahme der Betriebsverantwortung

  • Definition: Nach Abschluss des Bauprojekts übernimmt der Betreiber die Verantwortung für den sicheren und effizienten Betrieb des Gebäudes.

Pflichten:

  • Erstellung eines Betriebskonzepts, das die Ergebnisse der Baurevision berücksichtigt.

  • Sicherstellung der Betriebsbereitschaft und Funktionsfähigkeit aller technischen Anlagen, wie Heizungs-, Lüftungs- und Brandschutzsysteme.

  • Implementierung eines umfassenden Wartungs- und Prüfplans auf Grundlage der Herstellerangaben.

Rechtliche Grundlage:

  • BetrSichV: Vorschriften zur Sicherheit technischer Anlagen im Betrieb.

  • DGUV Vorschrift 3: Prüfpflichten für elektrische Anlagen und Betriebsmittel.

Dokumentation und Nachweisführung

  • Definition: Der Betreiber ist verpflichtet, alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu halten, regelmäßig zu aktualisieren und sicher aufzubewahren.

Pflichten:

  • Erstellung eines vollständigen Betriebshandbuchs mit Wartungsplänen, Prüfberichten und Sicherheitsnachweisen.

  • Dokumentation aller Inspektionen, Prüfungen und Wartungsmaßnahmen, um im Schadensfall oder bei behördlichen Prüfungen Nachweise erbringen zu können.

  • Integration digitaler Lösungen zur Dokumentationspflege, wie CAFM-Systeme (Computer-Aided Facility Management).

Rechtliche Grundlage:

  • BetrSichV: Anforderungen an die Dokumentation technischer Prüfungen.

  • DSGVO: Datenschutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.

Schulung und Qualifikation des Betriebspersonals

  • Definition: Die korrekte Nutzung und Wartung technischer Anlagen erfordert qualifiziertes und geschultes Personal.

Pflichten:

  • Organisation regelmäßiger Schulungen zu sicherheitsrelevanten Themen und technischen Neuerungen.

  • Unterweisung des Betriebspersonals in der Nutzung spezifischer Gebäudetechnologien (z. B. Gebäudeautomationssysteme).

  • Nachweis der Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben.

Rechtliche Grundlage:

  • ArbSchG § 12: Unterweisungspflichten des Arbeitgebers.

  • DGUV Vorschriften: Sicherheitsunterweisungen und Schulungspflichten.

Nachhaltigkeit und Effizienz im Betrieb

  • Definition: Der Betreiber trägt die Verantwortung, das Bauwerk ressourcenschonend und effizient zu betreiben.

Pflichten:

  • Implementierung eines Energiemanagementsystems gemäß ISO 50001 zur Optimierung des Energieverbrauchs.

  • Sicherstellung der Einhaltung von Nachhaltigkeitszielen, wie sie im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und durch Zertifizierungssysteme wie DGNB oder LEED vorgegeben werden.

  • Regelmäßige Überprüfung und Optimierung von Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen.

Stärken (Strengths)

  • Frühzeitige Identifikation von Planungs- und Ausführungsfehlern reduziert langfristige Kosten.

  • Verbesserung der Transparenz in allen Projektphasen.

  • Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher und normativer Anforderungen.

  • Unterstützung der Nachhaltigkeitsziele durch frühzeitige Integration effizienter Systeme.

Schwächen (Weaknesses)

  • Zusätzlicher administrativer und finanzieller Aufwand für Auftraggeber und Betreiber.

  • Potenzielle Konflikte zwischen Projektbeteiligten aufgrund unterschiedlicher Interessen.

  • Abhängigkeit von der Qualifikation und Erfahrung der Baurevisoren.

Chancen (Opportunities)

  • Nutzung digitaler Tools (z. B. BIM) zur Optimierung der Revisionsprozesse.

  • Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Auftraggebern und Betreibern.

  • Langfristige Kostenersparnis durch präventive Maßnahmen.

  • Förderung von Innovationen und nachhaltigen Technologien.

Risiken (Threats)

  • Mögliche Verzögerungen im Projektzeitplan durch aufwendige Prüfprozesse.

  • Rechtliche Konsequenzen bei unzureichender Dokumentation oder Nichteinhaltung von Vorschriften.

  • Widerstand gegen zusätzliche Kontrollmaßnahmen seitens der Projektbeteiligten.